Seriennummer
Was Sie auf dieser Seite lernen
Jede Rohloff SPEEDHUB 500/14 Getriebenabe besitzt eine fortlaufende, einmalige Seriennummer auf dem Gehäuse (Aufkleber oder Lasergravur). Diese Nummer gibt Aufschluß über das Produktionsjahr und ist für Gewährleistungsansprüche, sowie als Besitznachweis wichtig.
Registrierung
Sie haben mit der SPEEDHUB 500/14 eine hochwertige Getriebenabe erworben. Damit wir Ihnen besten Service und volle Gewährleistung bieten können, registrieren sie bitte ihre Getriebenabe online unter folgendem Link.
Mit der Registrierung ihrer Nabe bestätigen Sie, dass Sie die SPEEDHUB 500/14 vollständig (inkl. Zubehör) und ohne ersichtliche Mängel erhalten haben.
Durch die Registrierung lässt sich Ihre Rohloff SPEEDHUB problemlos dem Baujahr und Bauteilgeneration zuordnen. So stellen Sie sicher, dass Sie im Servicefall eine schnelle und kulante Abwicklung erfahren.
Gewährleistung
Stand 01-2022
Wir gewährleisten den einwandfreien und störungsfreien Betrieb der SPEEDHUB 500/14, für die Zeitdauer von zwei Jahren ab Kaufdatum. Nicht einbezogen in unsere Gewährleistung ist der normale Verschleiß aller Verschleißteile. Verschleißteile sind Teile, die funktionsbedingt einem Verschleiß unterliegen.
Verschleißteile sind: Ritzel, Sicherungsring für Steckritzel, Carrier, Lock-Ring, Schaltzüge, Schaltseil der internen Schaltansteuerung, Schaltgriffgummi, E-14 Taster, Bremsscheibe, Spannrollen des Kettenspanners, Seiltrommel der Externen Schaltansteuerung, Simmerringe, das angebaute Schaltgetriebe (der externen Schaltansteuerung), Dichtungen, Lager.
Keine Verschleißteile sind: der gekapselt im Ölbad laufende Getriebeblock, das Getriebe- und Schaltgriffgehäuse, sowie E-14 Komponenten (E-14 Schalteinheit, DC/DC CAN Converter, E-14 Verbindungskabel).
Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Schäden, die verursacht werden durch: Unfall, äußere Gewalteinwirkung, bauliche Veränderungen jeglicher Art, unsachgemäße Montage, unsachgemäße Benutzung, mangelhafte Pflege, Demontage des Getriebeblocks in seine Einzelteile.
Alle oben als Verschleißteile genannten Komponenten unterliegen einem Verschleiß. Die Höhe des Verschleißes ist von der Wartung und Pflege, sowie der Art der Nutzung (Laufleistung, Einsatz, Regen- und Schneefahrten, Schmutz, Salz, etc.) abhängig. Durch regelmäßiges Reinigen und Schmieren, mit jeweils geeigneten Mitteln, kann die Lebensdauer verlängert werden, ein Austausch ist jedoch bei Erreichen der Verschleißgrenze notwendig. Um die Funktionssicherheit der Komponenten zu gewährleisten, müssen die angegebenen Verschleißteile innerhalb ihrer jeweiligen Verschleißgrenze rechtzeitig getauscht werden. Dazu ist es notwendig, dass der Benutzer nach einer Laufleistung von 5000 km, mindestens aber einmal im Jahr einen Service-Check, mit Ölwechsel (ausschließlich mit Rohloff Getriebeöl), bei einem Fahrrad-Fachhändler durchführen lässt. Der Fachhändler muss die angegebenen Komponenten auf Verschleiß überprüfen, und verschlissene Komponenten gegebenenfalls ersetzen. Die Service-Checks sind mit einem Beleg zu dokumentieren (Rechnungen für Service-Checks beim Fahrrad-Fachhändler, oder Kaufbelege der Rohloff Ölwechselsets, falls Sie dies selbst durchgeführt haben). Kommt der Benutzer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so entfällt der Anspruch auf Ersatz für Schäden, die auf ein Versäumen des Service-Checks zurück zu führen sind.
Im Rahmen der Gewährleistung leisten wir Ersatz oder Nacharbeit nach unserer Wahl/Ermessen.
Die Gewährleistungsabwicklung und Wartungsarbeiten erfolgt ausschließlich über den Fachhandel oder Service Partner. Hierbei ist zu beachten, dass im Gewährleistungsfall die Getriebenabe auf den aktuellen Besitzer registriert sein muss.
Bei Komplettfahrrädern, welche mit Rohloff Produkten serienmäßig ausgestattet sind, erfolgt die Gewährleistungsabwicklung der Rohloff Produkte vom Fachhändler oder Service Partner aus direkt über die Firma Rohloff.
Die regelmäßige Einhaltung des Services gemäß unserer Angaben sichert den Gewährleistungsanspruch und erhält den Wert Ihrer SPEEDHUB 500/14 langfristig.